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Stromkostenzuschuss: Wer hat Anspruch und wie funktioniert’s?

Vom Stromkostenzuschuss des Bundes (= Stromkostenbremse oder Strompreisdeckel) profitieren alle Privatpersonen automatisch, wenn ihrem Zählpunkt ein Haushalts-Lastprofil (H0) zugeordnet ist.

JETZT NEU: Personen die ihren Hauptwohnsitz an derselben Adresse haben, an der sie auch ihr Gewerbe oder ihre Landwirtschaft betreiben, können nun auch vom Stromkostenzuschuss profitieren. Allgemeine Informationen dazu finden Sie hier.

  • Voraussetzung: Zählpunkt der Landwirtschaft oder des Gewerbebetriebes versorgt auch den Haushalt mit Strom.
  • BITTE BEACHTEN: Dieser Stromkostenzuschuss ist online von 17.04. bis 31.05.2023 zu beantragen. Betroffene Kund:innen wurden von uns schriftlich informiert. Dieses Schreiben enthält auch alle Daten, die Sie für den Antrag benötigen.

Regionale Energiedienstleistung mit
Strom aus 100% erneuerbarer
Energie

Als Stromnetzbetreiber und Stromlieferant im Unteren Mühlviertel stellen wir an uns den Anspruch, der „regionale Energiedienstleister in Sachen Strom“ für unsere Kunden zu sein. Der Anonymität eines Call-Centers in großen Unternehmen stellen wir ganz bewusst die Nahversorgung, das gegenseitige Bekanntsein und die persönliche Betreuung entgegen. Wir, die Fachleute von Ebner Strom, arbeiten, wo unsere Kunden aber auch wir und unsere Familien wohnen. Das schafft Vertrauen, denn wir sind sofort vor Ort, wenn es nötig ist – unbürokratisch, zuverlässig und mit Handschlagqualität.

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