Netzentgelte & Abgaben

Die Netznutzungsentgelte sowie die vom Netzbetreiber einzuhebenden und abzuführenden Abgaben werden von den Behörden durch Gesetze und Verordnungen vorgeschrieben. Änderungen werden mit dem festgelegten Stichtag wirksam. Die aktuell gültigen Netzengelte und Abgaben haben wir für Sie hier zusammengefasst.

Gesetzliche Neuerungen lt. ElWG & Sommer-Nieder-Arbeitspreis (SNAP):

  1. Das neue ElWG sieht vor, dass bei allen Verbrauchsanlagen mit einem Jahresverbrauch über 5.000 kWh künftig Viertelstundenwerte des Stromverbrauches automatisch auszulesen und zu verarbeiten sind.
  2. Ebenso sind wir als Netzbetreiber verpflichtet, bei allen Zählpunkten mit Wärmepumpen, E-Ladestationen, Energiespeichern und Stromerzeugungsanlagen künftig Viertelstundenwerte des Stromverbrauches bzw. der Stromeinspeisung zu erfassen und zu verarbeiten.
  3. Sommer-Nieder-Arbeitspreis (SNAP): Anlagen, bei denen Viertelstundenwerte des Stromverbrauches ausgelesen werden (siehe Punkt 1. & 2.), werden ab Umstellung und Verfügbarkeit der Viertelstundenwerte im Sommerhalbjahr (April bis September) zwischen 10 und 16 Uhr automatisch mit einem um 20% reduzierten Netztarif (Sommer-Nieder-Arbeitspreis) abgerechnet – Sie brauchen nichts weiter tun!
  4. Verbrauchsanlagen mit einem Jahresstrombezug zwischen 1.500 kWh und 5.000 kWh werden erst mit 01.01.2027 verpflichtend auf Viertelstundenauslesung umgestellt. Eine vorzeitige Umstellung auf Viertelstundenwerte ist auf expliziten Kundenwunsch jederzeit möglich (im Webportal oder per Mail inkl. Anlagenadresse an smartmeter@ebnerstrom.at).